Ein Rechtsanwalt hat nun die GEZ wegen einer Gebühr von 5,52 verklagt, da er für seinen internetfähigen Rechner Radio Gebühr bezahlen sollte. Der Rechtsanwalt gab an diesen Rechner nur für seine Arbeit zu nutzen.

Das Verwaltungsgericht Koblenz beruft sich auf das Grundgesetz welches eine Informationsfreiheit klar definiert.

Die GEZ kann jedoch noch Berufung gegen das Urteil einlegen. Falls nicht oder die Berufung auch scheitert ist damit zu rechnen das mehrere Urteile zugunsten der PC Nutzer entscheiden werden könnten.

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