Weiter gehts mit der lieben PVZ (Pressevertriebszentrale Stockelsdorf) und jede Menge Ärger.

Abzocke offline I

Abzocke offline II

Abzocke offline III

Abzocke offline V

vorher lesen damit ihr einen Zusammenhang habt.

Vorallem die “Drohung” sich an die Verbraucherzentrale zu wenden scheint bei der PVZ zu ziehen! :maul:

Oder auch nicht :P

Brief vom 12.01.2010 von der PVZ:

Sehr geehrter Herr Straub,

wir nehmen Bezug auf Ihre Mitteilung.

Der Widerruf erfolgte verspätet. Die vom Gesetzgeber eingeräumte Widerrufsfrist beträgt 2 Wochen nach Vertragslaufzeit.

Ihr Widerruf hätte innerhalb dieser Frist schriftlich wie vertraglich vereinbart, an die auf dem Bestellvertrag genannte Werbefirma erfolgen müssen.

Mit freun…

Natürlich. Erst keine Fristen setzen und dann auf die Frist verweißen und eigentlich haben wir ja auch nix damit zu tun. Wir senden Ihnen nur die Rechnungen und verlangen Geld. Sonst nix.

Dann hab ich halt das kopierte Butterbrotpapier (Vertrag) herausgeholt und geguggt ob IRGENDWO etwas von einer Werbefirma steht. Tatsache da taucht eine VSR GmbH auf.

Also der VSR geschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich an Sie da mir ein Abo in Rechnung gestellt wird welches
ich nie wissentlich abgeschlossen habe.

Bearbeitungsnummer: VSR-***

Ich wurde in Essen von einem Mitarbeiten von Ihnen? von der PVZ? angesprochen.
Ihr Mitarbeiter behauptete er kommt vom Amtsgericht und überprüft die Zuverlässig-
keit von Jugendlichen beim Zeitung austragen.
Es geht um ein Testabo! für 2 Ausgaben. Ich gehe keinerlei Verpflichtung ein
und schließe keinen Vertrag ab. Eine Widerrufsbelehrung wurde mir nicht
ausgehändigt; ein Hinweiß auf eben diese wurde mir auch nicht mündlich gegeben.
lt. § 312 BGB Abs. 2 ist dies jedoch erforderlich da es sich um ein Haustürgeschäft
handelt.

Durch die fehlende Belehrung wurde natürlich die Widerrufspflicht von 2 Wochen
überzogen.

Deshalb widerrufe ich diesen Vertrag nachträglich!

Die bereits gelieferten Zeitschriften liegen zur Abholung bereit.

Der Vertreter sicherte mir 3 (!) mal zu das ich hier KEINEN Vertrag abschließe.
Da dies offensichtlich dennoch geschehen ist, ist dies arglistige Täuschung!
Der Vertrag ist demnach nichtig lt. § 123 BGB.

Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung wegen Inhaltsirrtums gem. § 119 I 1. Alt. BGB,
da ich eine Erklärung, eine kostenpflichtiges Zeitungsabonnement abschließen zu wollen,
nicht abgeben wollte.

Ich hoffe wir können die Angelegenheit schnell und zu beider Gunsten regeln.
Falls dies nicht möglich ist behalte ich mir vor einen Anwalt einschalten zu lassen
bzw. eine Meldung bei der Verbraucherzentrale zu machen oder eine Strafanzeige
wegen Betrugs gem. § 263 BGB zu stellen.

Schriftlicher Kontakt mit der PVZ existiert bereits, diese weißen die Schuld von sich,
ich solle mit der auf dem Bestellschein genannte Werbefirma (Ihnen) Kontakt aufnehmen.

Ein Artikel über die Geschichte dieses Abos befindet sich bereits auf meinem Blog
www.katzenhirn.com. Ich werde Ihr Antwortschreiben dort ebenfalls veröffentlichen, da
Sie sicherlich nichts zu verbergen haben.
Falls dies nicht gewünscht ist wird bitte ich um eine Mitteilung.

Bitte lassen Sie mir bald möglichst eine Antwort zukommen, bevorzugt als E-Mail.
Ich bitte um Bestätigung der E-Mail da es sich um einen nachträglichen Widerruf
handelt.

Mit freun..

Noch habe ich keine Antwort. E-Mail ging am 14.01.2010 raus. :motz:

Googelt man “VSR Abzocke” bekommt man das gleiche wie PVZ. Ich gehe trotzdem davon aus das die PVZ hier der Hauptverantwortliche ist und sich gerade aus der Verantwortung ziehen möchte. Jetzt heißt es erst mal abwarten :pfeif:

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