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Vor ein paar Tagen habe ich noch Hilfe gesucht welcher Mac es sein soll. Denn ich möchte am Freitag bestellen. 13″ MacBook oder 21,5″ iMac. Die Entscheidung fiel mir letzten Endes nicht wirklich schwer. Ich habe wie schon erwähnt einen 19″ Monitor und ein 17 ” Notebook mit Windows bzw Linux hier aktuell laufen. Ein 13″ MacBook wäre für mich ein Rückschritt auch wenn nur in der Bildschirmgröße. Trotzdem könnte ich darauf garantiert nicht zufrieden arbeiten. Für das selbe Geld bekomme ich einen iMac der natürlich viel bessere Leistung hat. Da mein Laptop eh nur hier steht und nie mobil bewegt wird, bringt mir ein MacBook einfach nichts.

Also stand für mich relativ schnell fest es wird ein iMac 21,5 Zoll. Späterstens nach ein paar Youtube Videos über den iMac 21,5″ und 27″.

Gestern hab ich dann noch mit meinem ehem. Zivikollegen über iMacs diskutiert. Er hat mich überzeugen können den 27″ iMac zu holen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Doppelter Festplattenspeicher + doppelt so schneller Grafikchip und nicht zu vergessen die 27″. Dafür zahl ich gerade 360 € mehr.

Außerdem plane ich den 27″ iMac in einen TV per DVB-T Stick umzuwandeln. Für alle von der GEZ nochmal: Ich PLANE es und habe immer noch keinen TV.

Und natürlich sind die TV-Pläne dann auch dementsprechend Argumente für den 27″ Monitor.

So dann geh ich mal die ToDo Liste von UltraBit durch:

  1. [X] Den Wunsch äussern, einen Mac zu kaufen.
  2. [X] Welcher Mac soll es sein??? iMac 27″
  3. [X] Nach gefällter Entscheidung den Mac kaufen und ab nach Hause damit.
  4. [] Spass an der Arbeit haben und andere infizieren ;-))

Ach ja eins hab ich vergessen unter Punkt 3 Unboxing Dokumentieren. Ich werde mal schauen ob ich ein Video oder Fotos veröffentliche ;)

Ach ja warum habe ich heute schon bestellt? Mein erster Plan war bei hoh.de (Home of Hardware) zu bestellen. Allerdings sind hier die Kreditkartengebühren bzw. Versandkosten bei Kreditkartenbezahlung meiner Meinung astronomisch (4 % = 55 €) somit müsste ich per Vorkasse zahlen und mein Gehalt abwarten welches eben am Freitag gebucht wird.

Jetzt habe ich jedoch bei unimall bestellt. Ach nein, mein Bruder (Azubi) hat bei Unimall einen iMac bestellt den ich bezahle und den er mir schenken wird  :pfeif: Und da hier die Kreditkartengebühren etwas niedriger sind (0,00 €) und der Preis durch den Azubirabatt geringer ist habe ich dort bestellt.

Vorraussichtlicher Liefertermin: 16.4 – 20.4

Ihr hört von mir…

5 Responses to “Frühstart meines Mac Kaufs”

  1. Hm, 27″ wäre mir zu groß zum Arbeiten. Aber das mit dem Fernseher ist eine gute Idee. Die Qualität von DVB-T ist jetzt aber nicht so überragend. Musst du halt sehen, ob es dir reicht bei 2560 mal 1440 Pixeln. :?
    Naja, viel Spaß. :D

  2. *neid*

    Das Buch ist übrigens eben angekommen, danke dafür! (und viel spaß mit dem Mac)

  3. @MariusMayer DVB-T ist, wie ich mich informiert habe in meinem Dorf nicht möglich. Was ich total gut finde, weil ich hier ja schon kein Vernünftiges Handynetz oder DSL habe. -.- Zu groß zum Arbeiten finde ich das nicht, ich arbeite in meiner Arbeit mit 2 x 19″ und finde das teilweiße noch zu klein.

    @Kai Viel Spaß beim Lesen und Ajaxen

  4. Willkommen in der Apple-Gemeinde :-)

    Ich freu mich schon auf’s >Unboxing>”Außerdem plane ich den 27″ iMac in einen TV per DVB-T Stick umzuwandeln. Für alle von der GEZ nochmal: Ich PLANE es und habe immer noch keinen TV.”<<

    Der Besitz (das Bereithalten") eines "neuartigen Rundfunkempfangsgerätes" (wozu internetfähige Computer zählen) macht dich leider schon GEZ-Zahlungspflichtig, wenn Du noch kein Gerät angemeldet hast.

    Siehe hierzu folgende Texte:

    (5) Die Gebührenpflicht beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem ein Rundfunkgerät erstmals zum Empfang bereitgehalten wird.

    (20) Mit dem 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben die Länder Neuregelungen im Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) beschlossen. Der Staatsvertrag ist am 1. April 2005 in Kraft getreten.

    Es wurde unter anderem eine Nachfolgeregelung für das bis zum 31. Dezember 2006 befristete PC-Moratorium geschaffen. Nach § 12 Abs. 2. RGebStV entfällt für Internet-PCs ab 1. Januar 2007 die befristete Freistellung von der Rundfunkgebührenpflicht. Dies zeigt, dass der Gesetzgeber keine neue Rundfunkgebührenpflicht für Internet-PCs eingeführt hat. Denn auch vor dem 1. Januar 2007 waren Internet-PCs nach dem Gesetz Rundfunkgeräte.

    Die Nachfolgeregelung führt zu einer Gleichstellung des nicht privaten Bereichs mit dem privaten Bereich bei der Zweitgerätefreiheit in Bezug auf neuartige Rundfunkgeräte. § 5 Absatz 3 RGebStV sieht nunmehr vor, dass für so genannte „neuartige Rundfunkgeräte im nicht ausschließlich privaten Bereich" unter den in Abs. 3 genannten Voraussetzungen keine Rundfunkgebühr zu entrichten ist.

    Neuartige Rundfunkempfangsgeräte sind Rundfunkgeräte, die über kein Rundfunkempfangsteil verfügen, aber den Empfang von Rundfunk über neue Vertriebswege und neue Empfangsgeräte ermöglichen (zum Beispiel Rechner, die Angebote aus dem Internet wiedergeben können, PDA und Mobiltelefone mit UMTS- oder Internetanbindung).

    In Privathaushalten, die Radios und/oder Fernsehgeräte bereithalten, bleiben die neuartigen Rundfunkgeräte auch über den 1. Januar 2007 hinaus im Rahmen der so genannten Zweitgerätefreiheit von der Rundfunkgebühr befreit. Da in den meisten Haushalten Radios und Fernsehgeräte bereitgehalten werden, reduziert sich das Thema der Rundfunkgebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte in Privathaushalten auf seltene Ausnahmen.

    Im nicht ausschließlich privaten Bereich sind für neuartige Rundfunkgeräte keine zusätzlichen Rundfunkgebühren zu leisten, wenn bereits herkömmliche Radios und Fernsehgeräte in diesem Bereich auf ein und demselben Grundstück oder auf zusammenhängenden Grundstücken bereitgehalten werden und angemeldet sind. Sind keine herkömmlichen Rundfunkgeräte vorhanden, aber neuartige Rundfunkgeräte, so ist – unabhängig von der Anzahl dieser Geräte – lediglich eine Rundfunkgebühr zu zahlen.

    Ist der PC jedoch mit einer TV-/Radio-Karte ausgerüstet, ist das Gerät – unabhängig von einem Internet-Zugang – grundsätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da die TV-/Radio-Karte ein Rundfunkempfangsteil und der PC somit ein herkömmliches Rundfunkgerät ist.

    (Quelle: http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenlexikon/index_ger.html Punkte 5 + 20)

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    Ich hoffe, dass Ich Dir nicht den Mut genommen habe, aber davon mal abgesehen, Deine PC's sind auch schon anmeldeplichtig. Es gibt zwar eine grosse Front, die gegen diesen Gebührenwahn protestiert und auch klagt, aber nennenswerte Erfolge (speziell im Privatbereich) sind mir bislang nicht bekant. Wenn jemand gegenteiliges zu berichten weiss, mich bitte mal über Twitter (@UltraBit) kontaktieren.

  5. http://www.akademie.de/private-finanzen/gez-und-rundfunkgebuehren/tipps/gez_gebuehren/gez-briefe-pc-gebuehren.html

    Und da soll noch jemand durchblicken. So wie ich es verstehe muss ich nicht zahlen weil ja in unserem Haushalt bereits Fernsehgebühren bezahlt werden.

    Wenn Sie Ihren PC oder Ihr Handy nicht zum Rundfunkempfang nutzen, sind Sie kein Rundfunkteilnehmer! Daher können Sie in solchen Fällen – schon rein logisch gesehen – kein Rundfunkgerät anmelden.

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