Das ist wohl eine der Fragen die Deutschland zur Zeit beschäftigt. Der Kindesmörder Gäfgen, der einen Polizist (erfolgreich) verklagt, weil dieser dem Beschuldigten Folter androhte. Vorab es geht hier um das Urteil gegen den Polizisten und nicht um das Urteil dieses Kranken!

Als erstes möchte ich keines der beiden Vergehen für gut, moralisch oder Sonstiges erklären. Folter (auch wenn nur angedroht) und Kindesmord ist beides widerlich und gehört bestraft.

Deshalb ist es meiner Meinung nach auch richtig Polizisten entsprechend zu bestrafen, auch wenn nur Folter angedroht wird. Das der Kindesmörder jetzt allerdings Geld bekommt, macht mich dann doch sauer. Aber geht bei Schmerzensgeld ja nicht anders. Eine Strafe gegen den Polizisten, z.B. Haft wäre meines Erachtens durchaus sinnvoller.

Aber warum finde ich es ok, dass ein Folterer bestraft wird obwohl dieser nur das Leben eines Jungen retten wollte? Ganz einfach, damit es nicht ausufert. Ganz nebenbei verstößt Folter gegen die Menschenrechte, ja Mord natürlich auch. Stellt euch vor der Polizist hätte keine Strafe bekommen. Damit hätte das Gericht die Androhung zur Folter mehr oder weniger legitimiert. Bei eurem nächsten Strafzettel werdet ihr jetzt mit Folter bedroht und sollt den Verstoß zugeben. Vielleicht ein krasses Beispiel aber dann im Prinzip legal. Der nächste Schritt wäre dann die echte Folter. Damit verbunden sind dann Geständnisse die durch die Folter “erzwungen” werden. Dann fehlt noch der Scheiterhaufen und der Schafott und wir leben wieder im Mittelalter.

Das bedeutet übrigens nicht, dass die Polizei kein Verhör führen darf, aber Androhung von körperlicher Folter kann nicht in Ordnung sein!

Bitte nicht falsch verstehen: Der Mord an einem Kind wie ihn Gäfgen begangen hat, ist in keinerlei Weiße gut zu heißen!

2 Responses to “Kindsmörder < Folterer ?”

  1. Ich finde das Urteil perfekt: Alle – auch der Dienst Herr – sind damit bestraftund das ist gut so.
    Mit 3000 Euro hat das Gericht eine angesichts der Vorfälle eher symbolische Strafe ausgesprochen, zugleich darf der Kläger auch 80% der Gerichtskosten zahlen. Sollte dann noch was übrig bleiben, hat er im Gefängnis eh nichts davon.
    Als Vater würde ich den beiden Verantwortlichen trotzdem danken, wenn es um mein Kind gegangen und dieses vielleicht dadurch noch lebend gefunden worden wäre.

  2. Ich finde die Geldstrafe okay, weil Gäfgen das Geld nicht Balten darf. Er hat noch Schulden beim Staad, wegen der Gerichtskosten des Mords.
    Der Polizist bekommt so seine Strafe, Gäfgen hab aber gar nichts davon.

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